Für die Erstellung des Energiebedarfsausweises wird der aktuelle Energieverbrauch des Gebäudes in die Verlustbereiche Transmission, Lüftung, Wärmebrücken, solare Einstrahlungs- und interne Wärmegewinne, sowie in die der Anlagentechnik aufgeteilt. Sie erhalten einen energetischen Gesamteindruck über Ihre Immobilie und können das Auftreten von Energieverlusten zuordnen.

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. Denn: Verkäufer oder Vermieter müssen im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den Kauf- und Mietinteressenten zukünftig diesen Ausweis vorzeigen. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) als gesetzliche Grundlage steht jedoch noch aus.

Der Energiebedarfsausweis

  • stellt dar, wie es energetisch um Ihr Haus und um das Nutzerverhalten steht (energetischer IST-Zustand des Gebäudes)
  • ist derzeit gesetzlich vorgeschrieben für Neubauten und Anbauten, zukünftig jedoch auch für bestehende Bauten
  • schafft Markttransparenz für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt
  • ist Basis für eine ökonomische und ökologische Gebäudesanierung
  • ist Voraussetzung für die Beantragung öffentlicher Fördermittel

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