Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. Denn: Verkäufer oder Vermieter müssen im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den Kauf- und Mietinteressenten zukünftig diesen Ausweis vorzeigen. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) als gesetzliche Grundlage steht jedoch noch aus.
Der Energiebedarfsausweis
- stellt dar, wie es energetisch um Ihr Haus und um das Nutzerverhalten steht (energetischer IST-Zustand des Gebäudes)
- ist derzeit gesetzlich vorgeschrieben für Neubauten und Anbauten, zukünftig jedoch auch für bestehende Bauten
- schafft Markttransparenz für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt
- ist Basis für eine ökonomische und ökologische Gebäudesanierung
- ist Voraussetzung für die Beantragung öffentlicher Fördermittel
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