Mit der Energieeinsparverordnung soll der Energieverbrauch bei Gebäuden wesentlich reduziert werden. Weniger Energieverbrauch bedeutet in nahezu allen Fällen auch eine Emissionsreduzierung der klimarelevanten Gase (vor allem CO2) so dass damit auch ein wichtiger und langfristig wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.
Die EnEV begrenzt den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung. Die Energiebilanz berücksichtigt die Effizienz der Energieträger und der Anlagentechnik.
Bauliche und anlagentechnische Maßnahmen können miteinander verrechnet werden, da alle Größen, die den Energieverbrauch beeinflussen, berücksichtigt werden. Eine gute Anlagentechnik kann so eine nur mäßige Wärmedämmung wieder wettmachen.
Die Vorgaben der geltenden EnEV betreffen nicht nur Architekten, Statiker, Handwerker und Bauträger, sondern auch Hausbesitzer, die energetische Veränderungen selbst erbringen.
Die EnEV verpflichtet auch die Eigentümer von Altbauten, Nachbesserungen vorzunehmen. Die wärmetechnische Modernisierung wird mit staatlichen Förderprogrammen und günstigen Krediten unterstützt.
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