Am 01. Februar 2002 führte der einfache Bilanzierungsgedanken der WSVO-1995 auf der Grundlage des Heizwärmebedarfs dazu, dass durch die EnEV-2002 auch die Anforderungen für Neubauten weitere 30% gegenüber der WSVO-1995 zu senken waren. Zusätzlich werden seither auch die Verluste der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung auf der Verlustseite "gebucht" werden. Auf der positiven Seite der Bilanz stehen die Gewinne aus Solarenergie und aus internen Wärmequellen. Nach Überarbeitung der EnEV-2002 gilt seit dem 8.Dez.2004 die "EnEV-2004". Voraussichtlich ab 2006 wird die EnEV-2006 Rechtsgrundlage.

Mit der Energieeinsparverordnung soll der Energieverbrauch bei Gebäuden wesentlich reduziert werden. Weniger Energieverbrauch bedeutet in nahezu allen Fällen auch eine Emissionsreduzierung der klimarelevanten Gase (vor allem CO2) so dass damit auch ein wichtiger und langfristig wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

Die EnEV begrenzt den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung. Die Energiebilanz berücksichtigt die Effizienz der Energieträger und der Anlagentechnik.

Bauliche und anlagentechnische Maßnahmen können miteinander verrechnet werden, da alle Größen, die den Energieverbrauch beeinflussen, berücksichtigt werden. Eine gute Anlagentechnik kann so eine nur mäßige Wärmedämmung wieder wettmachen.

Die Vorgaben der geltenden EnEV betreffen nicht nur Architekten, Statiker, Handwerker und Bauträger, sondern auch Hausbesitzer, die energetische Veränderungen selbst erbringen.

Die EnEV verpflichtet auch die Eigentümer von Altbauten, Nachbesserungen vorzunehmen. Die wärmetechnische Modernisierung wird mit staatlichen Förderprogrammen und günstigen Krediten unterstützt.

Lassen Sie sich von uns Ihren Energiepass erstellen! Wenn Sie in der Rhein-Main-Region wohnen, können wir Ihnen ein günstiges Angebot erstellen.